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FrauenWerk Stein e.V.

Geschäftsstelle

Tel.: + 49 911 6806-0

Deutenbacher Str. 1
90547 Stein

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Hinweisgeberschutzgesetz – für Mitarbeitende

Zentrale Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB), ihre Körperschaften sowie deren Einrichtungen, Dienste und Werke besteht seit dem 1. Mai 2024 eine zentrale Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union.

Auch Mitarbeitende des FrauenWerk Stein e.V. und seiner Einrichtungen können sich an diese zentrale, unabhängige und vertrauliche Meldestelle wenden, wenn sie im Rahmen ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit ernsthafte Missstände wahrnehmen und diese vertraulich melden möchten.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Mitarbeitende, die einen Missstand nicht vor Ort ansprechen können oder befürchten, aufgrund einer Meldung Nachteile zu erleiden.

Über die Meldestelle können insbesondere Hinweise auf Verstöße im Rahmen der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit gemeldet werden, beispielsweise:

  • Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten,
  • Verstöße gegen den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit,
  • Verstöße gegen Beschäftigtenrechte oder Rechte der Mitarbeitervertretung,
  • Verstöße gegen den Umweltschutz oder den Datenschutz,
  • Verstöße gegen Anforderungen der IT-Sicherheit,
  • Verstöße gegen die ordnungsgemäße Rechnungslegung und Buchführung,
  • Verstöße gegen Vergaberichtlinien oder steuerliche Vorschriften,
  • Verstöße gegen kirchliche Normen und Vorschriften sowie
  • Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die interne Meldestelle der ELKB ist auf folgenden Wegen erreichbar:

Über die Meldeplattform: Meldeplattform der ELKB

Telefonisch: 089 5595-300 (in der Regel Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)

Postalisch: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Katharina-von-Bora-Str. 7–13, 80333 München

Die digitale Meldeplattform ermöglicht auch die Abgabe anonymer Meldungen. Die eingehenden Meldungen werden vertraulich und geschützt verarbeitet.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur zentralen Meldestelle und zum Ablauf des Meldeverfahrens finden Sie in der

Mitarbeitendeninformation über die Meldestelle der ELKB nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).